Infos

Teencamp

30.08.2025 - 06.09.2025
Alter

13 - 17 Jahre

CVJM-Marienhof

An der Bundesbahn 3, 77749 Hohberg

An- & Abreise

Anreise: Samstag, 15-16 Uhr 
Abreise: Samstag, 11 Uhr

Unterkunft

Übernachtet wird in den Zelten des Veranstalters, mit maximal 10 Personen pro Zelt. Die Zelte sind so ausgestattet, dass man direkt auf dem Boden, als auch auf einem selbst mitgebrachten Feldbett übernachten kann, ohne dass man nass wird. 

Gesamtpreis

175€ Preisangaben inklusive Vollpension. Private Anreise.

Geschwisterrabatt

2. Kind 10€ Rabatt  
Ab 3. Kind 20€ Rabatt

Konto

EC KV Südbaden
VoBa Breigau-Markgräflerland
DE06680615050010277302
GENODE61IHR
 

Weitere Infos

Kurz vor Freizeitbeginn erhalten alle Teilnehmenden eine Mail  mit allen wichtigen Informationen und einer Packliste. 

Die Teilnahme an der Freizeit mit eingeschränkter Mobilität ist allgemein nicht möglich, da unebenes Gelände. Nach vorheriger Rücksprache aber möglich. 

Die Mindestteilnehmer*innenzahl beträgt 30 Teilnehmer*innen, die Maximalteilnehmer*innenzahl beträgt 120 Teilnehmer*innen. 

Anmeldung
Jetzt anmelden!
Anmeldeschluss

Sonntag, 17.08.2025

Du bist zu alt, um als Teilnehmer*in mit aufs TEENCAMP zu gehen?
Dann melde dich bei uns und werde Mitarbeiter*in!

Mitarbeiter*in werden!

Zuschüsse

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um an Freizeiten und Zeltlagern der Jugendverbände teilnehmen zu können.

Die staatliche Zuwendung beträgt pro Teilnehmer und Tag bis zu 17,50 €.
Die Prüfung der Einhaltung der untenstehenden Einkommensgrenzen und damit die endgültige Entscheidung über die Gewährung des beantragten Zuschusses kann vom Regierungspräsidium aus verfahrenstechnischen Gründen erst mit der Prüfung des Verwendungsnachweises, d.h. nach Ende des Zeltlagers vorgenommen werden.

Wichtig:
Das Bruttoeinkommen eines Haushaltes setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern, Entgeltersatzleistungen der Agentur für Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietungen und Verpachtungen.
Kindergeld wird nicht dazugerechnet.

Aus untenstehender Tabelle können Sie entnehmen, ob Sie einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan erhalten können.

Falls Sie laut Tabelle zuschussberechtigt sind, dann laden Sie hier den Antrag herunter und bringen ihn ausgefüllt zum Teencamp mit, wir unterzeichnen diesen und anschließend kann der Anftrag selbstständig eingereicht werden. Sollten Sie noch Fragen haben, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.